Hörabklärungen

Am Ärztlichen Zentrum für Gehör- und Gleichgewichtsstörungen GGZ werden alle heute überhaupt möglichen Hörabklärungen durchgeführt. Die Untersuchungen umfassen sowohl subjektive Prüfungen, bei welchen eine Mitarbeit des Patienten vorausgesetzt wird, wie z. B. Reintonaudiogramm und Sprachaudiogramm. Andererseits werden auch objektive Tests zur Bestimmung der Hörschwelle, wie z. B. Hirnstammaudiometrie und Otoakustische Emissionen durchgeführt. Diese objektiven Teste eignen sich sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern zur Bestimmung des Hörvermögens.

Reintonaudiogramm

Das Reintonaudiogramm dient zur Beurteilung des Hörvermögens. In verschiedenen Frequenzen wird die Hörschwelle bestimmt. Im unten gezeigten Audiogramm liegt eine sog. Hochtonschwerhörigkeit vor, d.h. die Hörschwelle fällt in den hohen Frequenzen stark ab.

Reintonaudiogramm

Sprachaudiogramm

Das Sprachaudiogramm dient zur Beurteilung des Sprachverstehens. Es liefert Hinweise für die Auswirkung einer Hörstörung im Alltag. Im unten gezeigten Bild liegt ein normales Sprachverstehen für Zahlen und einsilbige Wörter vor.

Sprachaudiogramm

Hirnstammaudiometrie

Die Hirnstammaudiometrie dient zur Beurteilung der Nervenleitgeschwindigkeit des Hör- und Gleichgewichtsnerven.  Auch kann mit dieser Messmethode die Hörschwelle objektiv, d.h. ohne Mithilfe des Patienten,  beurteilt werden. Im untenstehenden  Bild wird eine Hirnstammaudiometrie einer normal hörenden Person gezeigt

Patienteninformationsblatt Hirnstammaudiometrie (PDF)

Hirnstammaudiometrie

Otoakustische Emissionen

Die otoakustischen Emissionen geben Auskunft über die Funktionsfähigkeit von speziellen Sinneszellen (den sog. äusseren Haarzellen) in der Gehörschnecke des Innenohres.Mit dieser Messmethode kann sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern und auch bei Neugeborenen das Hörvermögen geprüft werden.

Patienteninformationsblatt Otoakustische Emissionen (PDF)

Otoakustische Emissionen