Am Ärztlichen Zentrum für Gehör- und Gleichgewichtsstörungen GGZ werden alle heute überhaupt möglichen Hörabklärungen durchgeführt. Die Untersuchungen umfassen sowohl subjektive Prüfungen, bei welchen eine Mitarbeit des Patienten vorausgesetzt wird, wie z. B. Reintonaudiogramm und Sprachaudiogramm. Andererseits werden auch objektive Tests zur Bestimmung der Hörschwelle, wie z. B. Hirnstammaudiometrie und Otoakustische Emissionen durchgeführt. Diese objektiven Teste eignen sich sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern zur Bestimmung des Hörvermögens.
Die Hirnstammaudiometrie dient zur Beurteilung der Nervenleitgeschwindigkeit des Hör- und Gleichgewichtsnerven. Auch kann mit dieser Messmethode die Hörschwelle objektiv, d.h. ohne Mithilfe des Patienten, beurteilt werden. Im untenstehenden Bild wird eine Hirnstammaudiometrie einer normal hörenden Person gezeigt
Patienteninformationsblatt Hirnstammaudiometrie (PDF)
Die otoakustischen Emissionen geben Auskunft über die Funktionsfähigkeit von speziellen Sinneszellen (den sog. äusseren Haarzellen) in der Gehörschnecke des Innenohres.Mit dieser Messmethode kann sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern und auch bei Neugeborenen das Hörvermögen geprüft werden.
Patienteninformationsblatt Otoakustische Emissionen (PDF)
